Wenn Sie eine Lüftungs- oder Klimaanlage betreiben, treffen Sie Pflichten – unabhängig davon, ob Sie das Gebäude besitzen oder gemietet haben. Hier steht in verständlicher Form, worum es geht. Ohne Paragrafendschungel, aber mit den Fundstellen, damit Sie es nachlesen können.
Lüftungs- und Klimaanlagen sind mindestens einmal jährlich zu prüfen – längstens im Abstand von 15 Monaten. Die Befunde sind drei Jahre lang aufzubewahren. Grundlage ist § 13 der Arbeitsstättenverordnung (AStV).
Dazu kommt die laufende Verpflichtung: Anlagen sind so zu kontrollieren und zu reinigen, dass sie funktionsfähig und hygienisch einwandfrei bleiben (§ 27 Abs. 8 AStV).
Was das praktisch heißt: Einmal im Jahr kommt ein Fachbetrieb, prüft, dokumentiert – und Sie legen das Protokoll ab. Kommt eine Kontrolle, haben Sie es. Kommt ein Schaden, haben Sie es auch.
§ 13 AStV · § 27 Abs. 8 AStVIn gewerblichen Küchen lagert sich Fett in Hauben, Filtern und Abluftkanälen ab. Diese Ablagerungen sind eine Brandlast, und sie reduzieren die Absaugleistung – was Sie an Geruch, Wärme und Luftqualität in der Küche merken.
Der Punkt, den viele unterschätzen: Nach einem Brand fragt die Versicherung als Erstes nach der Dokumentation. Wer nicht nachweisen kann, dass die Anlage regelmäßig geprüft und gereinigt wurde, hat ein Problem – unabhängig davon, wie der Brand entstanden ist.
Brandschutzklappen verhindern, dass sich Feuer und Rauch über die Lüftungskanäle im Gebäude ausbreiten. Sie sind nach ÖNORM H 6031 mindestens einmal jährlich einer Funktions- und Sichtprüfung zu unterziehen, und die Prüfung ist zu protokollieren.
Geprüft werden unter anderem:
Wichtig für Sie: Eine nicht fachgerecht durchgeführte Prüfung ist schlimmer als keine – sie erzeugt ein Dokument, auf das Sie sich verlassen, das im Ernstfall aber nicht hält. Auffällig niedrige Preise je Klappe sind in diesem Bereich ein Warnsignal, kein Schnäppchen.
Wir prüfen jede Klappe einzeln, dokumentieren jede Klappe einzeln und übergeben ein Protokoll, mit dem Sie vor Behörde und Versicherung bestehen.
Dann sind Sie in guter Gesellschaft, und es ist kein Drama. Wir fangen mit einer Bestandsaufnahme an: Welche Anlagen sind da, in welchem Zustand, was ist dringend und was hat Zeit. Danach wissen Sie, wo Sie stehen – und ab dann läuft es von selbst, weil wir Sie an den Termin erinnern.
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Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Welche Vorschriften auf Ihren Betrieb konkret zutreffen, hängt von Anlage, Nutzung und Betriebsart ab – wir sehen uns das beim Termin gemeinsam an.
Sagen Sie uns, welche Anlagen Sie haben – wir sagen Ihnen, was geprüft werden muss und was es kostet. Ohne Verpflichtung.
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